Kapitalanlagegesetzbuch
- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
- Abschnitt 4: Offene inländische Investmentvermögen
- Unterabschnitt 2: Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
§ 103 Halbjahresbericht
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für die Publikumssondervermögen für die Mitte des Geschäftsjahres einen Halbjahresbericht zu erstellen, der die Angaben nach § 101 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 3 sowie für OGAW die in Artikel 13 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang Abschnitt A der Verordnung (EU) 2015/2365 genannten Informationen enthalten muss. ²Sind für das Halbjahr Zwischenausschüttungen erfolgt oder vorgesehen, sind außerdem die Angaben nach § 101 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 aufzunehmen.
- Kapitalanlagegesetzbuch
- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2: Verwaltungsgesellschaften
- Unterabschnitt 1: Erlaubnis
- Unterabschnitt 2: Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten
- Unterabschnitt 3: Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
- Unterabschnitt 4: Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Unterabschnitt 5: Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften
- Unterabschnitt 6: Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften
- Abschnitt 3: Verwahrstelle
- Unterabschnitt 1: Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen
- Unterabschnitt 2: Vorschriften für AIF-Verwahrstellen
- Abschnitt 4: Offene inländische Investmentvermögen
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen
- Unterabschnitt 2: Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
- Unterabschnitt 3: Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital
- Unterabschnitt 4: Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften
- Abschnitt 5: Geschlossene inländische Investmentvermögen
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Investmentvermögen
- Unterabschnitt 2: Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
- Unterabschnitt 3: Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
- Kapitel 2: Publikumsinvestmentvermögen
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für offene Publikumsinvestmentvermögen
- Unterabschnitt 1: Allgemeines
- Unterabschnitt 2: Master-Feeder-Strukturen
- Unterabschnitt 3: Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen
- Abschnitt 2: Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
- Abschnitt 3: Offene inländische Publikums-AIF
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF
- Unterabschnitt 2: Gemischte Investmentvermögen
- Unterabschnitt 3: Sonstige Investmentvermögen
- Unterabschnitt 4: Dach-Hedgefonds
- Unterabschnitt 5: Immobilien-Sondervermögen
- Abschnitt 4: Geschlossene inländische Publikums-AIF
- Kapitel 3: Inländische Spezial-AIF
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF
- Abschnitt 2: Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
- Unterabschnitt 2: Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF
- Unterabschnitt 3: Besondere Vorschriften für Hedgefonds
- Unterabschnitt 4: Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
- Abschnitt 3: Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF
- Unterabschnitt 2: Besondere Vorschriften für AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
- Kapitel 4: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- Abschnitt 1: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
- Unterabschnitt 2: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
- Unterabschnitt 3: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger
- Abschnitt 2: Vertriebsanzeige und Vertriebsuntersagung für OGAW
- Unterabschnitt 1: Anzeigeverfahren beim Vertrieb von EU-OGAW im Inland
- Unterabschnitt 2: Anzeigeverfahren für den Vertrieb von inländischen OGAW in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Abschnitt 3: Anzeige, Einstellung und Untersagung des Vertriebs von AIF
- § 314 Untersagung des Vertriebs
- § 315 Einstellung des Vertriebs von AIF
- Unterabschnitt 1: Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
- Unterabschnitt 2: Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle Anleger und professionelle Anleger im Inland
- § 321 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 322 Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 323 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 324 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF oder von inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master-AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 325 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 326 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 327 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 328 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, beim beabsichtigten Vertrieb von ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 329 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten inländischen Spezial-Feeder-AIF oder EU-Feeder-AIF, deren jeweiliger Master- AIF kein EU-AIF oder inländischer AIF ist, der von einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft oder einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, oder ausländischen AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 330 Anzeigepflicht einer ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von von ihr verwalteten ausländischen AIF oder EU-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
- § 330a Anzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland
- Unterabschnitt 3: Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Unterabschnitt 4: Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger
- Kapitel 5: Europäische Risikokapitalfonds
- Kapitel 6: Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
- Kapitel 7: Europäische langfristige Investmentfonds
- Kapitel 8: Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
- Abschnitt 1: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 2: Übergangsvorschriften
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften
- Unterabschnitt 2: Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten
- Unterabschnitt 3: Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
- Unterabschnitt 4: Übergangsvorschriften für OGAW- Verwaltungsgesellschaften und OGAW
- Unterabschnitt 5: Sonstige Übergangsvorschriften