Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 1: Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 6: Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 1: Befugnisse der Kartellbehörden
§ 32d Entzug der Freistellung
Haben Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter eine Gruppenfreistellungsverordnung fallen, in einem Einzelfall Wirkungen, die mit § 2 Absatz 1 oder mit Artikel 101 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unvereinbar sind und auf einem Gebiet im Inland auftreten, das alle Merkmale eines gesonderten räumlichen Marktes aufweist, so kann die Kartellbehörde den Rechtsvorteil der Gruppenfreistellung in diesem Gebiet entziehen.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 1: Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 1: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- Kapitel 2: Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- Kapitel 3: Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
- Kapitel 4: Wettbewerbsregeln
- Kapitel 5: Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- Kapitel 6: Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 1: Befugnisse der Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Kapitel 7: Zusammenschlusskontrolle
- Kapitel 8: Monopolkommission
- Kapitel 9: Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Abschnitt 1: Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- Abschnitt 2: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
- Abschnitt 3: Evaluierung
- Teil 2: Kartellbehörden
- Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2: Bundeskartellamt
- Teil 3: Verfahren
- Kapitel 1: Verwaltungssachen
- Abschnitt 1: Verfahren vor den Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Beschwerde
- Abschnitt 3: Rechtsbeschwerde
- Abschnitt 4: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 2: Bußgeldverfahren
- Kapitel 3: Vollstreckung
- Kapitel 4: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- Kapitel 5: Gemeinsame Bestimmungen
- Teil 4: Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Kapitel 1: Vergabeverfahren
- Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Unterabschnitt 1: Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2: Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- Abschnitt 3: Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Unterabschnitt 1: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- Unterabschnitt 2: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- Unterabschnitt 3: Vergabe von Konzessionen
- Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren
- Abschnitt 1: Nachprüfungsbehörden
- Abschnitt 2: Verfahren vor der Vergabekammer
- Abschnitt 3: Sofortige Beschwerde
- Teil 5: Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
- Teil 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen