Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 3: Verfahren
- Kapitel 1: Verwaltungssachen
- Abschnitt 4: Gemeinsame Bestimmungen
§ 78 Kostentragung und -festsetzung
Im Beschwerdeverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. ²Hat ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Verschulden veranlasst, so sind ihm die Kosten aufzuerlegen. ³Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 1: Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 1: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- Kapitel 2: Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- Kapitel 3: Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
- Kapitel 4: Wettbewerbsregeln
- Kapitel 5: Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- Kapitel 6: Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 1: Befugnisse der Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Kapitel 7: Zusammenschlusskontrolle
- Kapitel 8: Monopolkommission
- Kapitel 9: Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Abschnitt 1: Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- Abschnitt 2: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
- Abschnitt 3: Evaluierung
- Teil 2: Kartellbehörden
- Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2: Bundeskartellamt
- Teil 3: Verfahren
- Kapitel 1: Verwaltungssachen
- Abschnitt 1: Verfahren vor den Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Beschwerde
- Abschnitt 3: Rechtsbeschwerde
- Abschnitt 4: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 2: Bußgeldverfahren
- Kapitel 3: Vollstreckung
- Kapitel 4: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- Kapitel 5: Gemeinsame Bestimmungen
- Teil 4: Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Kapitel 1: Vergabeverfahren
- Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Unterabschnitt 1: Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2: Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- Abschnitt 3: Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Unterabschnitt 1: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- Unterabschnitt 2: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- Unterabschnitt 3: Vergabe von Konzessionen
- Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren
- Abschnitt 1: Nachprüfungsbehörden
- Abschnitt 2: Verfahren vor der Vergabekammer
- Abschnitt 3: Sofortige Beschwerde
- Teil 5: Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
- Teil 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen