Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 4: Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren
- Abschnitt 3: Sofortige Beschwerde
§ 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
Ist der Auftraggeber mit einem Antrag nach § 176 vor dem Beschwerdegericht unterlegen, gilt das Vergabeverfahren nach Ablauf von zehn Tagen nach Zustellung der Entscheidung als beendet, wenn der Auftraggeber nicht die Maßnahmen zur Herstellung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens ergreift, die sich aus der Entscheidung ergeben; das Verfahren darf nicht fortgeführt werden.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 1: Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 1: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- Kapitel 2: Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- Kapitel 3: Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
- Kapitel 4: Wettbewerbsregeln
- Kapitel 5: Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- Kapitel 6: Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 1: Befugnisse der Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Kapitel 7: Zusammenschlusskontrolle
- Kapitel 8: Monopolkommission
- Kapitel 9: Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Abschnitt 1: Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- Abschnitt 2: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
- Abschnitt 3: Evaluierung
- Teil 2: Kartellbehörden
- Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2: Bundeskartellamt
- Teil 3: Verfahren
- Kapitel 1: Verwaltungssachen
- Abschnitt 1: Verfahren vor den Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Beschwerde
- Abschnitt 3: Rechtsbeschwerde
- Abschnitt 4: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 2: Bußgeldverfahren
- Kapitel 3: Vollstreckung
- Kapitel 4: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- Kapitel 5: Gemeinsame Bestimmungen
- Teil 4: Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Kapitel 1: Vergabeverfahren
- Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Unterabschnitt 1: Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2: Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- Abschnitt 3: Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Unterabschnitt 1: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- Unterabschnitt 2: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- Unterabschnitt 3: Vergabe von Konzessionen
- Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren
- Abschnitt 1: Nachprüfungsbehörden
- Abschnitt 2: Verfahren vor der Vergabekammer
- Abschnitt 3: Sofortige Beschwerde
- Teil 5: Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
- Teil 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen