Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 1: Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 6: Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 2: Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
§ 33b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde
Wird wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Schadensersatz gefordert, so ist das Gericht an die Feststellung des Verstoßes gebunden, wie sie in einer bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde, der Europäischen Kommission oder der Wettbewerbsbehörde oder des als solche handelnden Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union getroffen wurde. ²Das Gleiche gilt für entsprechende Feststellungen in rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen, die infolge der Anfechtung von Entscheidungen nach Satz 1 ergangen sind. ³Diese Verpflichtung gilt unbeschadet der Rechte und Pflichten nach Artikel 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 1: Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 1: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- Kapitel 2: Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- Kapitel 3: Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
- Kapitel 4: Wettbewerbsregeln
- Kapitel 5: Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- Kapitel 6: Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 1: Befugnisse der Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Kapitel 7: Zusammenschlusskontrolle
- Kapitel 8: Monopolkommission
- Kapitel 9: Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Abschnitt 1: Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- Abschnitt 2: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
- Abschnitt 3: Evaluierung
- Teil 2: Kartellbehörden
- Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2: Bundeskartellamt
- Teil 3: Verfahren
- Kapitel 1: Verwaltungssachen
- Abschnitt 1: Verfahren vor den Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Beschwerde
- Abschnitt 3: Rechtsbeschwerde
- Abschnitt 4: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 2: Bußgeldverfahren
- Kapitel 3: Vollstreckung
- Kapitel 4: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- Kapitel 5: Gemeinsame Bestimmungen
- Teil 4: Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Kapitel 1: Vergabeverfahren
- Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Unterabschnitt 1: Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2: Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- Abschnitt 3: Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Unterabschnitt 1: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- Unterabschnitt 2: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- Unterabschnitt 3: Vergabe von Konzessionen
- Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren
- Abschnitt 1: Nachprüfungsbehörden
- Abschnitt 2: Verfahren vor der Vergabekammer
- Abschnitt 3: Sofortige Beschwerde
- Teil 5: Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
- Teil 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen