Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 3: Verfahren
- Kapitel 2: Bußgeldverfahren
§ 82 Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
Die Kartellbehörde ist für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) in Fällen ausschließlich zuständig, denen - 1.
- eine Straftat, die auch den Tatbestand des § 81 Absatz 1, 2 Nummer 1 und Absatz 3 verwirklicht, oder
- 2.
- eine vorsätzliche oder fahrlässige Ordnungswidrigkeit nach § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, bei der eine mit Strafe bedrohte Pflichtverletzung auch den Tatbestand des § 81 Absatz 1, 2 Nummer 1 und Absatz 3 verwirklicht,
zugrunde liegt. ²Dies gilt nicht, wenn die Behörde das § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten betreffende Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgibt. ³In den Fällen des Satzes 1 sollen sich die Staatsanwaltschaft und die Kartellbehörde gegenseitig frühzeitig über geplante Ermittlungsschritte mit Außenwirkung, insbesondere über Durchsuchungen, unterrichten.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Teil 1: Wettbewerbsbeschränkungen
- Kapitel 1: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- Kapitel 2: Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- Kapitel 3: Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
- Kapitel 4: Wettbewerbsregeln
- Kapitel 5: Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- Kapitel 6: Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Abschnitt 1: Befugnisse der Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Kapitel 7: Zusammenschlusskontrolle
- Kapitel 8: Monopolkommission
- Kapitel 9: Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Abschnitt 1: Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- Abschnitt 2: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
- Abschnitt 3: Evaluierung
- Teil 2: Kartellbehörden
- Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2: Bundeskartellamt
- Teil 3: Verfahren
- Kapitel 1: Verwaltungssachen
- Abschnitt 1: Verfahren vor den Kartellbehörden
- Abschnitt 2: Beschwerde
- Abschnitt 3: Rechtsbeschwerde
- Abschnitt 4: Gemeinsame Bestimmungen
- Kapitel 2: Bußgeldverfahren
- Kapitel 3: Vollstreckung
- Kapitel 4: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- Kapitel 5: Gemeinsame Bestimmungen
- Teil 4: Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Kapitel 1: Vergabeverfahren
- Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Unterabschnitt 1: Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2: Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- Abschnitt 3: Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
- Unterabschnitt 1: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
- Unterabschnitt 2: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- Unterabschnitt 3: Vergabe von Konzessionen
- Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren
- Abschnitt 1: Nachprüfungsbehörden
- Abschnitt 2: Verfahren vor der Vergabekammer
- Abschnitt 3: Sofortige Beschwerde
- Teil 5: Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
- Teil 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen