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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

  • Teil 4: Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
    • Kapitel 1: Vergabeverfahren
      • Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich

§ 98 Auftraggeber

Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.