FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Abschnitt 3: Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen
§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind - 1.
- Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für eine Leibesfrucht betreffen,
- 2.
- Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
- 3.
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.