FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Abschnitt 1: Verfahren in Betreuungssachen
§ 271 Betreuungssachen
Betreuungssachen sind
- 1.
- Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung,
- 2.
- Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie
- 3.
- sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1896 bis 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt.