freiRecht
FamFG

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Buch 2: Verfahren in Familiensachen
    • Abschnitt 8: Verfahren in Versorgungsausgleichssachen

§ 228 Zulässigkeit der Beschwerde

In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.