freiRecht
FamFG

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Buch 2: Verfahren in Familiensachen
    • Abschnitt 6: Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 207 Erörterungstermin

Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. ²Es soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen.