freiRecht
FamFG

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Buch 1: Allgemeiner Teil
    • Abschnitt 9: Verfahren mit Auslandsbezug
      • Unterabschnitt 2: Internationale Zuständigkeit

§ 105 Andere Verfahren

In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist.