freiRecht
Soldatenversorgungsgesetz

Soldatenversorgungsgesetz

Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen

  • Teil 2: Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
    • Abschnitt 3: Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten

§ 44a Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Bei Hinterbliebenen von Frauen tritt im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld, an die Stelle der Witwe der Witwer. ²Dies gilt nicht für hinterbliebene Lebenspartnerinnen. ³Im Fall eines hinterbliebenen Lebenspartners tritt an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld.