Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Zweites Kapitel: Internationales Privatrecht
- Dritter Abschnitt: Familienrecht
Art. 17a
Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.