Zweiter Teil: Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
Art. 50
Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.²Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Erstes Kapitel: Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
Sechster Teil: Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet