Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. |
Daher ist nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer. |
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt. |
hat eine Insolvenzabsicherung mit abgeschlossen. |
Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde ( ) kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von verweigert werden. |
Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als , die trotz der Insolvenz des Unternehmens erfüllt werden können. |