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Berufsbildungsgesetz

Berufsbildungsgesetz

  • Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung

§ 89 Bundesinstitut für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. ²Es hat seinen Sitz in Bonn.