Berufsbildungsgesetz
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 3: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
§ 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
In den Fällen des § 30 Absatz 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wer die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes erfüllt und nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz seinen Befähigungsnachweis erworben hat, sofern er eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. ²§ 30 Absatz 4 Nummer 3 bleibt unberührt.
- Berufsbildungsgesetz
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 1: Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1: Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 2: Pflichten der Auszubildenden
- Unterabschnitt 3: Pflichten der Ausbildenden
- Unterabschnitt 4: Vergütung
- Unterabschnitt 5: Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 6: Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 3: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- Abschnitt 4: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Abschnitt 5: Prüfungswesen
- Abschnitt 6: Interessenvertretung
- Kapitel 2: Berufliche Fortbildung
- Kapitel 3: Berufliche Umschulung
- Kapitel 4: Berufsbildung für besondere Personengruppen
- Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsvorbereitung
- Teil 3: Organisation der Berufsbildung
- Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden
- Abschnitt 1: Bestimmung der zuständigen Stelle
- Abschnitt 2: Überwachung der Berufsbildung
- Abschnitt 3: Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Abschnitt 4: Zuständige Behörden
- Kapitel 2: Landesausschüsse für Berufsbildung
- Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
- Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil 6: Bußgeldvorschriften
- Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften