Berufsbildungsgesetz
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 6: Sonstige Vorschriften
§ 26 Andere Vertragsverhältnisse
Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die §§ 10 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden kann.
- Berufsbildungsgesetz
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 1: Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1: Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 2: Pflichten der Auszubildenden
- Unterabschnitt 3: Pflichten der Ausbildenden
- Unterabschnitt 4: Vergütung
- Unterabschnitt 5: Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 6: Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 3: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- Abschnitt 4: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Abschnitt 5: Prüfungswesen
- Abschnitt 6: Interessenvertretung
- Kapitel 2: Berufliche Fortbildung
- Kapitel 3: Berufliche Umschulung
- Kapitel 4: Berufsbildung für besondere Personengruppen
- Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsvorbereitung
- Teil 3: Organisation der Berufsbildung
- Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden
- Abschnitt 1: Bestimmung der zuständigen Stelle
- Abschnitt 2: Überwachung der Berufsbildung
- Abschnitt 3: Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Abschnitt 4: Zuständige Behörden
- Kapitel 2: Landesausschüsse für Berufsbildung
- Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
- Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil 6: Bußgeldvorschriften
- Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften