Berufsbildungsgesetz
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 3: Berufliche Umschulung
§ 58 Umschulungsordnung
Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, - 1.
- die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
- 2.
- das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
- 3.
- die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen sowie
- 4.
- das Prüfungsverfahren der Umschulung
unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung bestimmen (Umschulungsordnung).
- Berufsbildungsgesetz
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 1: Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1: Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 2: Pflichten der Auszubildenden
- Unterabschnitt 3: Pflichten der Ausbildenden
- Unterabschnitt 4: Vergütung
- Unterabschnitt 5: Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 6: Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 3: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- Abschnitt 4: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Abschnitt 5: Prüfungswesen
- Abschnitt 6: Interessenvertretung
- Kapitel 2: Berufliche Fortbildung
- Kapitel 3: Berufliche Umschulung
- Kapitel 4: Berufsbildung für besondere Personengruppen
- Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsvorbereitung
- Teil 3: Organisation der Berufsbildung
- Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden
- Abschnitt 1: Bestimmung der zuständigen Stelle
- Abschnitt 2: Überwachung der Berufsbildung
- Abschnitt 3: Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Abschnitt 4: Zuständige Behörden
- Kapitel 2: Landesausschüsse für Berufsbildung
- Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
- Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil 6: Bußgeldvorschriften
- Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften