Berufsbildungsgesetz
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 1: Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 6 Erprobung neuer Ausbildungsberufe, Ausbildungs- und Prüfungsformen
Zur Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsberufe sowie Ausbildungs- und Prüfungsformen kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausnahmen von § 4 Abs. 2 und 3 sowie den §§ 5, 37 und 48 zulassen, die auch auf eine bestimmte Art und Zahl von Ausbildungsstätten beschränkt werden können.
- Berufsbildungsgesetz
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Teil 2: Berufsbildung
- Kapitel 1: Berufsausbildung
- Abschnitt 1: Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1: Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 2: Pflichten der Auszubildenden
- Unterabschnitt 3: Pflichten der Ausbildenden
- Unterabschnitt 4: Vergütung
- Unterabschnitt 5: Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Unterabschnitt 6: Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 3: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- Abschnitt 4: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Abschnitt 5: Prüfungswesen
- Abschnitt 6: Interessenvertretung
- Kapitel 2: Berufliche Fortbildung
- Kapitel 3: Berufliche Umschulung
- Kapitel 4: Berufsbildung für besondere Personengruppen
- Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen
- Abschnitt 2: Berufsausbildungsvorbereitung
- Teil 3: Organisation der Berufsbildung
- Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden
- Abschnitt 1: Bestimmung der zuständigen Stelle
- Abschnitt 2: Überwachung der Berufsbildung
- Abschnitt 3: Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Abschnitt 4: Zuständige Behörden
- Kapitel 2: Landesausschüsse für Berufsbildung
- Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
- Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil 6: Bußgeldvorschriften
- Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften