frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Bundesbesoldungsgesetz
⤴
×
Bundesbesoldungsgesetz
Abschnitt 6: Anwärterbezüge
§ 61 Anwärtergrundbetrag
Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach der Anlage VIII.
Bundesbesoldungsgesetz
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Regelung durch Gesetz
§ 3
Anspruch auf Besoldung
§ 3a
Besoldungskürzung
§ 4
Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
§ 5
Besoldung bei mehreren Hauptämtern
§ 6
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 7
Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung
§ 7a
Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
§ 7b
Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in besonderen Fällen
§ 8
Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
§ 9
Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
§ 9a
Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
§ 10
Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
§ 11
Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 12
Rückforderung von Bezügen
§ 13
Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
§ 14
Anpassung der Besoldung
§ 14a
Versorgungsrücklage
§ 15
Dienstlicher Wohnsitz
§ 16
Amt, Dienstgrad
§ 17
Aufwandsentschädigungen
§ 17a
Zahlungsweise
§ 17b
Lebenspartnerschaft
Abschnitt 2: Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1: Allgemeine Grundsätze
§ 18
Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
§ 19
Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
§ 19a
Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes
§ 19b
Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes
Unterabschnitt 2: Beamte und Soldaten
§ 20
Bundesbesoldungsordnungen A und B
§ 23
Eingangsämter für Beamte
§ 24
Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
§ 26
Obergrenzen für Beförderungsämter
§ 27
Bemessung des Grundgehaltes
§ 28
Berücksichtigungsfähige Zeiten
§ 29
Öffentlich-rechtliche Dienstherren
§ 30
Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
Unterabschnitt 3: Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
§ 32
Bundesbesoldungsordnung W
§ 32a
Bemessung des Grundgehaltes
§ 32b
Berücksichtigungsfähige Zeiten
§ 33
Leistungsbezüge
§ 35
Forschungs- und Lehrzulage
Unterabschnitt 4: Richter und Staatsanwälte
§ 37
Bundesbesoldungsordnung R
§ 38
Bemessung des Grundgehaltes
Abschnitt 3: Familienzuschlag
§ 39
Grundlage des Familienzuschlages
§ 40
Stufen des Familienzuschlages
§ 41
Änderung des Familienzuschlages
Abschnitt 4: Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen
§ 42
Amtszulagen und Stellenzulagen
§ 42a
Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
§ 43
Personalgewinnungszuschlag
§ 43a
Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
§ 44
Personalbindungszuschlag für Soldaten
§ 45
Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
§ 47
Zulagen für besondere Erschwernisse
§ 48
Mehrarbeitsvergütung
§ 49
Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst
§ 50
Mehrarbeitsvergütung für Soldaten
§ 50a
Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
§ 50b
Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern
§ 50b
Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern
§ 51
Andere Zulagen und Vergütungen
Abschnitt 5: Auslandsbesoldung
§ 52
Auslandsdienstbezüge
§ 53
Auslandszuschlag
§ 54
Mietzuschuss
§ 55
Kaufkraftausgleich
§ 56
Auslandsverwendungszuschlag
§ 57
Auslandsverpflichtungsprämie
Abschnitt 6: Anwärterbezüge
§ 59
Anwärterbezüge
§ 60
Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung
§ 61
Anwärtergrundbetrag
§ 63
Anwärtersonderzuschläge
§ 65
Anrechnung anderer Einkünfte
§ 66
Kürzung der Anwärterbezüge
Abschnitt 7: (weggefallen)
Abschnitt 8: Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft
§ 69
Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten
§ 69a
Heilfürsorge für Soldaten
§ 70
Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
§ 70a
Dienstkleidung für Beamte der Zollverwaltung
Abschnitt 9: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 71
Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 72a
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
§ 73
Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
§ 74
Übergangsregelung zum Familienzuschlag
§ 74a
Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
§ 75
Übergangszahlung
§ 76
Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis
§ 77
Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
§ 77a
Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 78
Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
§ 79
Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren
§ 80
Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
§ 80b
Übergangsregelung zum Auslandsverwendungszuschlag
§ 81
Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
§ 82
Übergangsregelungen aus Anlass des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes
§ 83
Übergangsregelung für Ausgleichszulagen
§ 83a
Übergangsregelung für die Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder bei Wechsel in den Dienst des Bundes
§ 84
Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht
§ 85
Anwendungsbereich in den Ländern
Anlage I
Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B
Anlage II
Anlage II (zu § 32 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung W
Anlage III
Anlage III (zu § 37 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung R
Anlage IV
Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) Gültig ab 1. April 2019
Anlage V
Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1) Gültig ab 1. April 2019
Anlage VI
Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) Gültig ab 1. April 2019
Anlage VIII
Anlage VIII (zu § 61) Gültig ab 1. März 2019
Anlage IX
Anlage IX (zu den Anlagen I und III) Gültig ab 1. April 2019