Anlage III Bundesbesoldungsordnung R (zu )
Vorbemerkungen
1. AmtsbezeichnungenWeibliche Richter und Staatsanwälte führen die Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form.
2. Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes sowie bei obersten Behörden
(1) Richter und Staatsanwälte erhalten, wenn sie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder obersten Bundesbehörden verwendet werden, eine Stellenzulage nach Anlage IX.
(2) Die Stellenzulage wird nicht neben der bei der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage und neben Auslandsdienstbezügen oder Auslandsverwendungszuschlag nach Abschnitt 5 gewährt. Sie wird neben einer Stellenzulage nach Nummer 8 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B nur gewährt, soweit sie diese übersteigt.
(3) Richter und Staatsanwälte erhalten während der Verwendung bei obersten Behörden eines Landes, das für die Richter und Staatsanwälte für die Verwendung bei seinen obersten Behörden eine Stellenzulage vorsieht, die Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht dieses Landes bestimmten Höhe.
Richter am Bundespatentgericht Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht Vizepräsident des TruppendienstgerichtsStaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht Präsident des Truppendienstgerichts Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Vizepräsident des Bundespatentgerichts
Richter am Bundesarbeitsgericht Richter am Bundesfinanzhof Richter am Bundesgerichtshof Richter am Bundessozialgericht Richter am Bundesverwaltungsgericht Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
–: als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft –
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Präsident des Bundespatentgerichts Vizepräsident des BundesarbeitsgerichtsVizepräsident des BundesfinanzhofsVizepräsident des BundesgerichtshofsVizepräsident des BundessozialgerichtsVizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Präsident des Bundesarbeitsgerichts Präsident des Bundesfinanzhofs Präsident des Bundesgerichtshofs Präsident des Bundessozialgerichts Präsident des Bundesverwaltungsgerichts