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SGB 12: Sozialhilfe

SGB 12: Sozialhilfe

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)

  • Fünfzehntes Kapitel: Statistik
    • Zweiter Abschnitt: Bundesstatistik für das Vierte Kapitel

§ 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen

Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die jeweilige Höhe der Einkommensart, getrennt nach
1.
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
2.
Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
3.
Renten wegen Erwerbsminderung,
4.
Versorgungsbezüge,
5.
Renten aus betrieblicher Altersvorsorge,
6.
Renten aus privater Vorsorge,
7.
Vermögenseinkünfte,
8.
Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz,
9.
Erwerbseinkommen,
10.
übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners,
11.
öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder,
12.
sonstige Einkünfte.