§ 22 Lehrgang „Menschenführung“
Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:
- 1.
- Menschenführung,
- 2.
- Führungs- und Organisationskultur sowie
- 3.
- Konflikt- und Selbstmanagement.
²Der Lehrgang ist insbesondere auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft im Feuerwehreinsatz in zeitkritischen und psychisch belastenden Situationen ausgerichtet.