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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr

  • Abschnitt 2: Auswahlverfahren und Einstellung

§ 13 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:

1.
Leistungstest,
2.
biographischer Fragebogen,
3.
Persönlichkeitstest,
4.
Simulationsaufgaben und
5.
Aufsatz.

(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.