Die Verbrauchsteuer auf Ethyalkohol wird je Hektoliter reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C festgesetzt und nach der Anzahl der Hektoliter reinen Alkohols berechnet.²Die Mitgliedstaaten wenden vorbehaltlich des Artikels 22 denselben Verbrauchsteuersatz auf alle Erzeugnisse an, die der Verbrauchsteuer auf Ethyalkohol unterliegen.