Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke
Für die Anwendung der Richtlinie 92/84/EWG und der Richtlinie 92/12/EWG gelten Bezugnahmen auf „Wein“ gleichermaßen für die in diesem Abschnitt definierten anderen gegorenen Getränke.