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Erneuerbare-Energien-Gesetz
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Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Teil 6: Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§ 84 Nutzung von Seewasserstraßen
Solange Anlagenbetreiber eine Zahlung nach
§ 19
erhalten, können sie die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone oder das Küstenmeer unentgeltlich für den Betrieb der Anlagen nutzen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2
Grundsätze des Gesetzes
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Ausbaupfad
§ 5
Ausbau im In- und Ausland
§ 6
Erfassung des Ausbaus
§ 7
Gesetzliches Schuldverhältnis
Teil 2: Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 8
Anschluss
§ 9
Technische Vorgaben
§ 10
Ausführung und Nutzung des Anschlusses
§ 10a
Messstellenbetrieb
§ 11
Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 2: Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
§ 12
Erweiterung der Netzkapazität
§ 13
Schadensersatz
§ 14
Einspeisemanagement
§ 15
Härtefallregelung
Abschnitt 3: Kosten
§ 16
Netzanschluss
§ 17
Kapazitätserweiterung
§ 18
Vertragliche Vereinbarung
Teil 3: Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
Abschnitt 1: Arten des Zahlungsanspruchs
§ 19
Zahlungsanspruch
§ 20
Marktprämie
§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag
§ 21a
Sonstige Direktvermarktung
§ 21b
Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel
§ 21c
Verfahren für den Wechsel
Abschnitt 2: Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
§ 22
Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie
§ 22a
Pilotwindenergieanlagen an Land
§ 23
Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung
§ 23a
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag
§ 23c
Anteilige Zahlung
§ 24
Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen
§ 25
Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs
§ 26
Abschläge und Fälligkeit
§ 27
Aufrechnung
§ 27a
Zahlungsanspruch und Eigenversorgung
Abschnitt 3: Ausschreibungen
Unterabschnitt 1: Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
§ 28
Ausschreibungsvolumen
§ 29
Bekanntmachung
§ 30
Anforderungen an Gebote
§ 30a
Ausschreibungsverfahren
§ 31
Sicherheiten
§ 32
Zuschlagsverfahren
§ 33
Ausschluss von Geboten
§ 34
Ausschluss von Bietern
§ 35
Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert
§ 35a
Entwertung von Zuschlägen
Unterabschnitt 2: Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 36
Gebote für Windenergieanlagen an Land
§ 36a
Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
§ 36b
Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
§ 36c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für das Netzausbaugebiet
§ 36d
Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
§ 36e
Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
§ 36f
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land
§ 36g
Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
§ 36h
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
§ 36i
Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
Unterabschnitt 3: Ausschreibungen für Solaranlagen
§ 37
Gebote für Solaranlagen
§ 37a
Sicherheiten für Solaranlagen
§ 37b
Höchstwert für Solaranlagen
§ 37c
Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder
§ 37d
Rückgabe und Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen
§ 38
Zahlungsberechtigung für Solaranlagen
§ 38a
Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
§ 38b
Anzulegender Wert für Solaranlagen
Unterabschnitt 4: Ausschreibungen für Biomasseanlagen
§ 39
Gebote für Biomasseanlagen
§ 39a
Sicherheiten für Biomasseanlagen
§ 39b
Höchstwert für Biomasseanlagen
§ 39c
Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen
§ 39d
Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen
§ 39e
Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
§ 39f
Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen
§ 39g
Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen
§ 39h
Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen
Unterabschnitt 5: Technologieneutrale Ausschreibungen
§ 39i
Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
§ 39j
Innovationsausschreibungen
Abschnitt 4: Gesetzliche Bestimmung der Zahlung
Unterabschnitt 1: Anzulegende Werte
§ 40
Wasserkraft
§ 41
Deponie-, Klär- und Grubengas
§ 42
Biomasse
§ 43
Vergärung von Bioabfällen
§ 44
Vergärung von Gülle
§ 44a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
§ 44b
Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen
§ 44c
Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse
§ 45
Geothermie
§ 46
Windenergie an Land bis 2018
§ 46a
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Windenergie an Land bis 2018
§ 46b
Windenergie an Land ab 2019
§ 47
Windenergie auf See bis 2020
§ 48
Solare Strahlungsenergie
§ 49
Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
Unterabschnitt 2: Zahlungen für Flexibilität
§ 50
Zahlungsanspruch für Flexibilität
§ 50a
Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen
§ 50b
Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen
Abschnitt 5: Rechtsfolgen und Strafen
§ 51
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
§ 52
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen
§ 53
Verringerung der Einspeisevergütung und des Mieterstromzuschlags
§ 53a
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Windenergieanlagen an Land
§ 53b
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
§ 53c
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
§ 54
Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen
§ 55
Pönalen
§ 55a
Erstattung von Sicherheiten
Teil 4: Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1: Bundesweiter Ausgleich
§ 56
Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber
§ 57
Ausgleich zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
§ 58
Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern
§ 59
Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber
§ 60
EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 60a
EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen
§ 61
EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger
§ 61a
Entfallen der EEG-Umlage
§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 61e
Verringerung der EEG-Umlage bei Bestandsanlagen
§ 61f
Verringerung der EEG-Umlage bei älteren Bestandsanlagen
§ 61g
Verringerung der EEG-Umlage bei Ersetzung von Bestandsanlagen
§ 61h
Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen
§ 61i
Entfallen und Verringerung der EEG-Umlage bei Verstoß gegen Mitteilungspflichten
§ 61j
Erhebung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung und sonstigem Letztverbrauch
§ 61k
Pflichten der Netzbetreiber bei der Erhebung der EEG-Umlage
§ 61l
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage
§ 62
Nachträgliche Korrekturen
§ 62a
Geringfügige Stromverbräuche Dritter
§ 62b
Messung und Schätzung
Abschnitt 2: Besondere Ausgleichsregelung
§ 63
Grundsatz
§ 64
Stromkostenintensive Unternehmen
§ 65
Schienenbahnen
§ 66
Antragstellung und Entscheidungswirkung
§ 67
Umwandlung von Unternehmen
§ 68
Rücknahme der Entscheidung, Auskunft, Betretungsrecht
§ 69
Mitwirkungs- und Auskunftspflicht
§ 69a
Mitteilungspflicht der Behörden der Zollverwaltung
Teil 5: Transparenz
Abschnitt 1: Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 70
Grundsatz
§ 71
Anlagenbetreiber
§ 72
Netzbetreiber
§ 73
Übertragungsnetzbetreiber
§ 74
Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 74a
Letztverbraucher und Eigenversorger
§ 75
Testierung
§ 76
Information der Bundesnetzagentur
§ 77
Information der Öffentlichkeit
Abschnitt 2: Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot
§ 78
Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage
§ 79
Herkunftsnachweise
§ 79a
Regionalnachweise
§ 80
Doppelvermarktungsverbot
§ 80a
Kumulierung
Teil 6: Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§ 81
Clearingstelle
§ 82
Verbraucherschutz
§ 83
Einstweiliger Rechtsschutz
§ 83a
Rechtsschutz bei Ausschreibungen
§ 84
Nutzung von Seewasserstraßen
§ 85
Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 85a
Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen
§ 85b
Auskunftsrecht und Datenübermittlung
§ 86
Bußgeldvorschriften
§ 87
Gebühren und Auslagen
Teil 7: Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen
Abschnitt 1: Verordnungsermächtigungen
§ 88
Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse
§ 88a
Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen
§ 88b
Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten
§ 88c
Verordnungsermächtigung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
§ 89
Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse
§ 90
Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse
§ 91
Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus
§ 92
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
§ 93
Verordnungsermächtigung zum Anlagenregister
§ 94
Verordnungsermächtigungen zur Besonderen Ausgleichsregelung
§ 95
Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 96
Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2: Berichte
§ 97
Erfahrungsbericht
§ 98
Monitoringbericht
§ 99
Mieterstrombericht
Abschnitt 3: Übergangsbestimmungen
§ 100
Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 101
Übergangsbestimmungen für Strom aus Biogas
§ 102
(weggefallen)
§ 103
Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung
§ 104
Weitere Übergangsbestimmungen
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 23a) Höhe der Marktprämie
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 36h) Referenzertrag
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 50b) Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie
Anlage 4
Anlage 4 (zu den §§ 64, 103) Stromkosten- oder handelsintensive Branchen