Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
- Teil 3: Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
- Abschnitt 3: Ausschreibungen
- Unterabschnitt 2: Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.