§ 4 Ausbaupfad
Die Ziele nach
§ 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch
- 1.
- einen jährlichen Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von
- a)
- 2 800 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und
- b)
- 2 900 Megawatt ab dem Jahr 2020,
- 2.
- eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See auf
- a)
- 6 500 Megawatt im Jahr 2020 und
- b)
- 15 000 Megawatt im Jahr 2030,
- 3.
- einen jährlichen Brutto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 2 500 Megawatt und
- 4.
- einen jährlichen Brutto-Zubau von Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von
- a)
- 150 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und
- b)
- 200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022.