Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
- Teil 3: Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
- Abschnitt 3: Ausschreibungen
- Unterabschnitt 2: Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 36d Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
Die Bundesnetzagentur schließt Gebote für Windenergieanlagen an Land nach § 33 von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn sie für eine in dem Gebot angegebene Windenergieanlage an Land bereits einen Zuschlag erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist.