Teil 3: Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
Abschnitt 1: Arten des Zahlungsanspruchs
§ 21a Sonstige Direktvermarktung
Das Recht der Anlagenbetreiber, den in ihren Anlagen erzeugten Strom ohne Inanspruchnahme der Zahlung nach § 19 Absatz 1 direkt zu vermarkten (sonstige Direktvermarktung), bleibt unberührt.