freiRecht
Aufenthaltsverordnung

Aufenthaltsverordnung

  • Kapitel 7: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen

Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.