StRSaarEG
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
- Vierter Teil: Besitz- und Verkehrsteuern
- Sechster Abschnitt: Bergmannsprämien
§ 86 Inkrafttreten
Mit dem Ablauf der Übergangszeit treten im Saarland in Kraft - 1.
- das Gesetz über Bergmannsprämien vom 20. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 927),
- 2.
- die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV) vom 25. Juni 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 656)
mit der Maßgabe, daß die Bergmannsprämie für jede volle Schicht gewährt wird, die nach Ablauf der Übergangszeit verfahren wird.