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Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland

  • Vierter Teil: Besitz- und Verkehrsteuern
    • Erster Abschnitt: Einkommensteuer
      • Zweiter Unterabschnitt: Übergangsvorschriften

§ 57 Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60

Die Einkommensteuertabelle (Anlage zu § 32a des Einkommensteuergesetzes) und die Einkommensteuertabelle (Anhang zu § 63b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) sind bei der Veranlagung nach § 44 auf den Zeitraum vom Eingliederungstag bis zum 31. Dezember 1960 umzurechnen. ²Dabei ist der Monat, in den der Eingliederungstag fällt, als voller Monat anzusetzen. ³Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, die sich hiernach ergebenden Einkommensteuertabellen bekanntzumachen.