freiRecht
StRSaarEG

StRSaarEG

Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland

  • Fünfter Teil: Schlußvorschriften

§ 109 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.