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Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

  • Neunter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 65 Finanzierung in den Jahren 2014 und 2015

Zusätzlich zur Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen nach § 37 Absatz 4 erhält die landwirtschaftliche Krankenkasse 37 Millionen Euro im Jahr 2014 und 25 Millionen Euro im Jahr 2015. ²Die landwirtschaftliche Krankenkasse hat diese Leistungen des Bundes ausschließlich zur Beitragsstabilität einzusetzen.