²In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 wird der Bemessung des Krankengeldes nur das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt; die Gewährung von Krankengeld schließt die Gewährung von Leistungen nach § 9 nicht aus.
KVLG
Erster Abschnitt: Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkasse, versicherter Personenkreis