Fünfter Abschnitt: Wahrnehmung von Verbandsaufgaben
§ 36 Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen
Für die landwirtschaftliche Krankenversicherung nimmt die landwirtschaftliche Krankenkasse die Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch wahr.
KVLG
Erster Abschnitt: Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkasse, versicherter Personenkreis