Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG
Dieser Titel lässt sonstiges Unionsrecht, das zusätzliche Anforderungen an die vorvertragliche Unterrichtung enthält, unberührt.
Jedoch werden in den Fällen, in denen auch die Richtlinie 2002/65/EG Anwendung findet, die Informationsbestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 jener Richtlinie mit Ausnahme von Nummer 2 Buchstaben c bis g, Nummer 3 Buchstaben a, d und e sowie Nummer 4 Buchstabe b jenes Absatzes durch die Artikel 44, 45, 51 und 52 der vorliegenden Richtlinie ersetzt.