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Verordnung (EG) 2009/1069

Verordnung (EG) 2009/1069

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

  • TITEL III: AMTLICHE KONTROLLEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    • KAPITEL II: Schlussbestimmungen

Art. 53 Sanktionen

Die Mitgliedstaaten legen die Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung fest und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie durchgeführt werden. ²Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. ³Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese spätestens am 4. Juni 2011 mit und melden ihr unverzüglich jede spätere Änderung, die sich auf diese Vorschriften auswirkt.