Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
(1) Zuständige Behörden können gegebenenfalls die Entwicklung, Verbreitung und freiwillige Nutzung nationaler Leitlinien zur bewährten Praxis vor allem für die Anwendung der HACCP-Grundsätze gemäß Artikel 29 fördern. ²Die Unternehmer können diese Leitlinien auf freiwilliger Basis nutzen.
(2)
Die zuständige Behörde bewertet nationale Leitlinien, um zu gewährleisten, dass