freiRecht
SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

  • Drittes Kapitel: Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
    • Zweiter Abschnitt: Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander

§ 114 Rechtsweg

Für den Erstattungsanspruch ist derselbe Rechtsweg wie für den Anspruch auf die Sozialleistung gegeben. ²Maßgebend ist im Fall des § 102 der Anspruch gegen den vorleistenden Leistungsträger und im Fall der §§ 103 bis 105 der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Leistungsträger.