Drittes Kapitel: Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Dritter Abschnitt: Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
§ 118 Bindung der Gerichte
Hat ein Gericht über einen nach § 116 übergegangenen Anspruch zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung gebunden, dass und in welchem Umfang der Leistungsträger zur Leistung verpflichtet ist.
SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Erstes Kapitel: Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt: Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe