Zweiter Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
Erster Titel: Verfahrensgrundsätze
§ 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen.²Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Erstes Kapitel: Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt: Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe