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SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
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SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)
Drittes Kapitel: Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Zweiter Abschnitt: Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
§ 112 Rückerstattung
Soweit eine Erstattung zu Unrecht erfolgt ist, sind die gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
SGB 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Erstes Kapitel: Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt: Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Örtliche Zuständigkeit
§ 3
Amtshilfepflicht
§ 4
Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
§ 5
Auswahl der Behörde
§ 6
Durchführung der Amtshilfe
§ 7
Kosten der Amtshilfe
Zweiter Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
Erster Titel: Verfahrensgrundsätze
§ 8
Begriff des Verwaltungsverfahrens
§ 9
Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
§ 10
Beteiligungsfähigkeit
§ 11
Vornahme von Verfahrenshandlungen
§ 12
Beteiligte
§ 13
Bevollmächtigte und Beistände
§ 14
Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
§ 15
Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
§ 16
Ausgeschlossene Personen
§ 17
Besorgnis der Befangenheit
§ 18
Beginn des Verfahrens
§ 19
Amtssprache
§ 20
Untersuchungsgrundsatz
§ 21
Beweismittel
§ 22
Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
§ 23
Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
§ 24
Anhörung Beteiligter
§ 25
Akteneinsicht durch Beteiligte
Zweiter Titel: Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
§ 26
Fristen und Termine
§ 27
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 28
Wiederholte Antragstellung
Dritter Titel: Amtliche Beglaubigung
§ 29
Beglaubigung von Dokumenten
§ 30
Beglaubigung von Unterschriften
Dritter Abschnitt: Verwaltungsakt
Erster Titel: Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§ 31
Begriff des Verwaltungsaktes
§ 31a
Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
§ 32
Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
§ 33
Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
§ 34
Zusicherung
§ 35
Begründung des Verwaltungsaktes
§ 36
Rechtsbehelfsbelehrung
§ 37
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
§ 38
Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
Zweiter Titel: Bestandskraft des Verwaltungsaktes
§ 39
Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
§ 40
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
§ 41
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
§ 42
Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
§ 43
Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
§ 44
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 45
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 46
Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 47
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
§ 48
Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
§ 49
Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
§ 50
Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
§ 51
Rückgabe von Urkunden und Sachen
Dritter Titel: Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
§ 52
Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
Vierter Abschnitt: Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 53
Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 54
Vergleichsvertrag
§ 55
Austauschvertrag
§ 56
Schriftform
§ 57
Zustimmung von Dritten und Behörden
§ 58
Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 59
Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
§ 60
Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
§ 61
Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Fünfter Abschnitt: Rechtsbehelfsverfahren
§ 62
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
§ 63
Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Sechster Abschnitt: Kosten, Zustellung und Vollstreckung
§ 64
Kostenfreiheit
§ 65
Zustellung
§ 66
Vollstreckung
Zweites Kapitel: Schutz der Sozialdaten
Erster Abschnitt: Begriffsbestimmungen
§ 67
Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt: Verarbeitung von Sozialdaten
§ 67a
Erhebung von Sozialdaten
§ 67b
Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
§ 67c
Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
§ 67d
Übermittlungsgrundsätze
§ 67e
Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
§ 68
Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
§ 69
Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
§ 70
Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
§ 71
Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
§ 72
Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
§ 73
Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
§ 74
Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
§ 74a
Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
§ 75
Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
§ 76
Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
§ 77
Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
§ 78
Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
Dritter Abschnitt: Besondere Datenverarbeitungsarten
§ 79
Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
§ 80
Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
Vierter Abschnitt: Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
§ 81
Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
§ 81a
Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 81b
Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
§ 81c
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
§ 82
Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
§ 82a
Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 83
Auskunftsrecht der betroffenen Personen
§ 83a
Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten
§ 84
Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
§ 85
Strafvorschriften
§ 85a
Bußgeldvorschriften
Drittes Kapitel: Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Erster Abschnitt: Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
§ 86
Zusammenarbeit
Zweiter Titel: Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
§ 87
Beschleunigung der Zusammenarbeit
§ 88
Auftrag
§ 89
Ausführung des Auftrags
§ 90
Anträge und Widerspruch beim Auftrag
§ 91
Erstattung von Aufwendungen
§ 92
Kündigung des Auftrags
§ 93
Gesetzlicher Auftrag
§ 94
Arbeitsgemeinschaften
§ 95
Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
§ 96
Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
Dritter Titel: Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
§ 97
Durchführung von Aufgaben durch Dritte
§ 98
Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 99
Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
§ 100
Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
§ 101
Auskunftspflicht der Leistungsträger
§ 101a
Mitteilungen der Meldebehörden
Zweiter Abschnitt: Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
§ 102
Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
§ 103
Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
§ 104
Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
§ 105
Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
§ 106
Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
§ 107
Erfüllung
§ 108
Erstattung in Geld, Verzinsung
§ 109
Verwaltungskosten und Auslagen
§ 110
Pauschalierung
§ 111
Ausschlussfrist
§ 112
Rückerstattung
§ 113
Verjährung
§ 114
Rechtsweg
Dritter Abschnitt: Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
§ 115
Ansprüche gegen den Arbeitgeber
§ 116
Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
§ 117
Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
§ 118
Bindung der Gerichte
§ 119
Übergang von Beitragsansprüchen
Viertes Kapitel: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 120
Übergangsregelung