Gesetz zum Schutz von Kulturgut
- Kapitel 6: Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes
§ 72 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
Wer Eigentümer des Kulturgutes ist, das unrechtmäßig ausgeführt worden ist und in das Bundesgebiet zurückgegeben worden ist, bestimmt sich nach den deutschen Sachvorschriften.