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Gesetz zum Schutz von Kulturgut

Gesetz zum Schutz von Kulturgut

  • Kapitel 3: Kulturgutverkehr
    • Abschnitt 4: Unrechtmäßiger Kulturgutverkehr

§ 39 Kosten für Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe

Die notwendigen Kosten und Auslagen für die Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe des Kulturgutes trägt die Person, der der Gewahrsam entzogen worden ist. ²Die §§ 66 bis 68 bleiben unberührt. ³Die zuständige Behörde setzt den zu erstattenden Betrag durch Bescheid fest.