Gesetz zum Schutz von Kulturgut
- Kapitel 3: Kulturgutverkehr
- Abschnitt 4: Unrechtmäßiger Kulturgutverkehr
§ 39 Kosten für Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe
Die notwendigen Kosten und Auslagen für die Sicherstellung, Verwahrung, Erhaltung und Herausgabe des Kulturgutes trägt die Person, der der Gewahrsam entzogen worden ist. ²Die §§ 66 bis 68 bleiben unberührt. ³Die zuständige Behörde setzt den zu erstattenden Betrag durch Bescheid fest.