Gesetz zum Schutz von Kulturgut
- Kapitel 2: Schutz von Kulturgut vor Abwanderung
- Abschnitt 1: Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes
§ 5 Grundsatz
Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.