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Gesetz zum Schutz von Kulturgut

Gesetz zum Schutz von Kulturgut

  • Kapitel 2: Schutz von Kulturgut vor Abwanderung
    • Abschnitt 1: Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

§ 5 Grundsatz

Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.